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Spenden


Der Freundeskreis Alt Rain e. V. bezieht seine Mittel aus Mitgliedsbeiträgen und vor allem aus Spenden.

Über die Verwendung der uns überantworteten Mittel kann jederzeit Rechenschaft abgelegt werden, regelmäßig jedoch bei der einmal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung.

Wir sind anerkannt als gemeinnützig nach § 5 I Nr 9 des KStG.

Spenden- und Mitgliedsbeiträge sind abzugsfähig nach § 10 b EStG ab 01.01.2001, in 2000 lediglich Spenden.